MOTORRAD
DEIN FÜHRERSCHEIN KLASSE A1
Mit diesem Führerschein erhältst du die Prüfbescheinigung zum Führen von Krafträdern der Klasse A (Leichtkrafträder), sowie dreirädige Kraftfahrzeuge mit max. 45 km/h.
Das bedeutet im Detail:
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg. - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
Good to know:
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von: Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/H, sofern sie vor dem 01.Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bbH 60 km/H), die vor dem 01.März 1992 in den Verkehr gekommen sind