Auto – Klasse B
3. August 2023Auto – Klasse BF17
4. August 2023DEIN AUTO-FÜHRERSCHEIN B197
Mit diesem Führerschein erhältst du die Prüfbescheinigung zum Führen von PKWs und leichten LKWs.
Das bedeutet im Detail:
- Kraftfahrzeuge -ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.
ab dem 1. April 2021 gibt es im Rahmen der Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte „Automatikregelung“. Mittels einer Schaltkompetenzschulung und einer abschließenden Testung kann so die Schlüsselzahl 197 erworben werden, welche es ermöglicht, auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen. Die abschließende Fahrerlaubnisprüfung kann dann auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt werden.
FACTS
Solltest Du bereits einen Führerschein besitzen, benötigen wir nur ein Passbild und, sofern der Führerschein nicht älter ist als zwei Jahre, einen Sehtest.
THEORETISCHE & PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Mindestumfang des Praxisunterrichts | Klasse B ohne Schlüsselzahl 197 | Klasse B mit Schlüsselzahl 197 |
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Grundausbildung | Die Grundausbildung findet üblicherweise auf einem Schaltfahrzeug statt. | Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden. |
Besondere Ausbildungszeiten | Die besonderen Ausbildungsfahrten finden üblicherweise auf einem Schaltfahrzeug statt. | Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden. |
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung | Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Schaltfahrzeug statt. | Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt. |
Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt | Der Fahrlehrer darf die theoretische und die praktische Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und der Fahrlehrer überzeugt ist, dass die Ausbildungsziele nach § 1 erreicht sind. | Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein und erfolgt sinnvollerweise bereits mehrere Tage vor der Prüfungsfahrt. Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser Testfahrt muss der ausbildende Fahrlehrer oder ein anderer Fahrlehrer der Fahrschule feststellen, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt ist dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. |
Praktische Prüfung | Die Prüfungsfahrt findet auf einem Schaltfahrzeug statt. | Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt. |