Auto – Klasse B197
4. August 2023Auto – Klasse BE – Anhänger
4. August 2023
DEIN AUTO-FÜHRERSCHEIN BF17
Mit diesem Führerschein erhältst du die Prüfbescheinigung zum Führen von PKWs und leichten LKWs.
Das bedeutet im Detail:
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wird das "Begleitete Fahren ab 17" eingeführt.
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
- Mäßigender Einfluss einer Begleitung - diese stammt nicht aus derselben Altersgruppen
- Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger - die Phase des Lernens wird verlängert
- Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.
Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens. Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorausgegangenen Feldversuches. Diese belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahrten reduzieren und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.
Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16 1/2 Jahren die Ausbildung der Klassen B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Prüfung
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.
Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.
Auch beim "Begleiteten Fahren ab 17" beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitperson (oder mehrere) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält.
Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstag noch max. 3 Monate mit Prüfungsbescheinigung fahren, dann aber auch ohne Begleitung!
Begleitperson
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer disponibel sein kann.
Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden. Die angegebenen Personen müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllen:
- · Mindestalter 30 Jahre
- · Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
- · Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung (Zuverlässigkeit)
- · Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht die eines "Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Aufgaben der Begleitperson:
- · Ansprechpartner für den jungen Fahrer
- · soll Sicherheit beim Fahren vermitteln
- · Kann vor Fahrantritt oder auch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt.
Mindestalter
18 Jahre, beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren, bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreichen medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
Benötigte Dokumente
Du benötigst ein Lichtbild (ein Passbild in 35-45 mm), einen Sehtest, einen Erste-Hilfe-Schein 9UE, Personalausweis oder Reisepass
Benötigte Dokumente BF17
Bei BF 17 benötigen wir eine beidseitige Kopie des Personalausweises und des Führerscheins von den Begleitpersonen (mehr Infos unter "BF 17")
Beinhaltete Klassen
Die Klasse B schließt die Klassen M,L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht haben.
Zusätzliche Verwaltungsgebühren
Für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: 7,70 €
Für die Überprüfung einer Begleitperson: 6,- €
Für die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (je Begleitperson): 3,30 €
Der Schüler kann im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" keine Doppelklasse (z.B. Klasse B und A) erwerben, sondern nur die Klasse B oder BE.
Die Klasse A müsste später (mit 17 1/2 Jahren) erworben werden. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson bereits angegeben werden.