IN 5 MODULEN ZUR SCHLÜSSELZAHL 95
Unsere Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Unser Team besteht ausschließlich aus fachkundigen Kraftverkehrsmeistern mit langjähriger Erfahrung. Wir sprechen Ihre Sprache und wissen, dass eine praxisorientierte BKrFQG-Weiterbildung Ihnen langfristig mehr Nutzen bringt. Absolvieren Sie bei uns Ihre BKF-Fortbildung. Schließen Sie bei uns alle Module für Berufskraftfahrer-Weiterbildungen ab. Erhalten Sie durch unsere professionellen Weiterbildungsangebote die Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein!
Mit dieser einwöchigen Weiterbildung erhaltet Ihr die Qualifikation, um euren Führerschein gewerblich zu nutzen.
Die Fortbildung ist für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE.
DIE NÄCHSTEN TERMINE
2. Quartal:
Modul 1 "Eco-Training und Assistenzsysteme"
am Sa., 20.04.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
Modul 2 "Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber"
am Sa., 20.04.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
Modul 3 "Gefahrenwahrnehmung"
am Sa., 04.05.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
Modul 4 "Schadensprävention"
am Sa., 11.05.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
Modul 5 "Sicherheit für Ladung und Fahrgast"
am Sa., 18.05.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
4. Quartal:
Modul 1 "Eco-Training und Assistenzsysteme"
am Sa., 02.11.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
Modul 2 "Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber"
am Sa., 09.11.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
Modul 3 "Gefahrenwahrnehmung"
am Sa., 16.11.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
Modul 4 "Schadensprävention"
am Sa., 23.11.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
Modul 5 "Sicherheit für Ladung und Fahrgast"
am Sa., 30.11.2024, jeweils 08:30 - 16:45 Uhr
WEITERE INFORMATIONEN
Die Inhalte sind durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) geregelt.
- Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
- Seit dem 10.09.2009 ist die Weiterbildung Pflicht.
- Die Ausbildungsdauer beträgt 35 Stunden (à 60 Minuten) und wird in einem Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren absolviert.
- Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. – also zu je einem Tag) aufgeteilt werden.
- § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. Die Module können einzeln innerhalb dieser fünf Jahre absolviert werden und müssen nicht auf einmal erfolgen.