Motorrad – MOFA
27. Juli 2023Motorrad – KLASSE A1
3. August 2023MOTORRAD
DEIN FÜHRERSCHEIN KLASSE AM
Mit diesem Führerschein erhältst du die Prüfbescheinigung zum Führen von Mokicks, Mopeds, dreirädrigen Kleinkrafträdern bis 45 km/h und vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen.
Das bedeutet im Detail:
- Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor "Mokick, Moped"
· bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
· Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
· Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW - Dreirädrige Kleinkrafträder -- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
· Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
· Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
· andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW - Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
· bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
· Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
· andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
· Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
· Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Good to know:
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von: Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/H, sofern sie vor dem 01.Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind
- Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bbH 60 km/H), die vor dem 01.März 1992 in den Verkehr gekommen sind