Motorrad – KLASSE AM
3. August 2023DEIN MOFA-FÜHRERSCHEIN
Mit diesem Führerschein erhältst du die Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h.
Das bedeutet im Detail:
- Einspurigen Fahrrädern mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln-, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein
- Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfen-Verordnung (Segways und ähnliche Kraftfahrzeuge)
- Zweirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse L1e-B (zweirädrige Kleinkrafträder) und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P (dreirädriges Moped, ausgelegt zur Personenbeförderung) und L2e-U (dreirädriges Moped, ausgelegt zur Güterbeförderung), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist ( § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 1a und 1b in Verbindung mit § 5 FeV und § 3 Mobilitätshilfen-Verordnung.
Good to know:
Auf zweirädrigen Mofas und Kleinkrafträdern darf eine zweite Person, die älter als sieben Jahre ist, nur befördert werden, wenn dies laut Betriebserlaubnis ausdrücklich zugelassen ist.