LKW – Klasse C1
7. August 2023LKW – Klasse T
7. August 2023
DEIN TRAKTOR FÜHRERSCHEIN - KLASSE L
Mit diesem Führerschein erhältst du die Prüfbescheinigung zum Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
Das bedeutet im Detail:
- Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge
a) Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigeit (bbH) bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/H.
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstapler) mit einer bbH bis max. 25 km/H, auch mit Anhänger.
Vorbesitz
Nein, es ist kein Vorbesitz erforderlich
Geltungsdauer
Ohne Befristung
Benötigte Dokumente
Du benötigst ein Lichtbild (ein Passbild in 35-45 mm), ärztliches Zeugnis
- augenärztliches Zeugnis / Gutachten, Erste-Hilfe-Schein 9UE, Personalausweis oder Reisepass
Solltest du bereits einen Führerschein besitzen, benötigen wir nur ein Passbild und, sofern der Führerschein nicht älter ist als zwei Jahre, einen Sehtest.
THEORETISCHE & PRAKTISCHE AUSBILDUNG
OHNE Vorwissen:
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Der Grundstoff: 12 Mal
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Mal
(Doppelstunden zu je 90 min.)
MIT Vorwissen:
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Der Grundstoff: 6 Mal
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Mal
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Mindestumfang des Praxisunterrichts
Es handelt sich hierbei um eine Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - es sind keine Praktische Ausbildung nötig